Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) positioniert sich zum Referentenentwurfes zur IDD-Umsetzung

Gießen, 17.01.2017 – Das Bundeswirtschaftsministerium hat im November 2016 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb" (Versicherungsvertriebsrichtlinie – IDD) vorgelegt. Die NAG hat bewertend Stellung bezogen.

"Die Ausweitung des Anwendungsbereiches der Regulierungsnormen auf Onlinevertrieb und Vergleichsportale wird von der NAG begrüßt“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstands der NAG. Zudem plädiert die Gewerkschaft dafür, die vorgesehene Streichung der Ausnahme von Beratungspflichten für den Fernabsatz unbedingt vorzunehmen. „Die Versicherungsunternehmen fordern wir auf, den Vertrieben konsequent die nötige Zeit für komplexe Beratungen einzuräumen und keinerlei Verkaufsaktionen ohne Beratung durchzuführen“, ergänzt Baier. Die NAG sieht hierin einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz und zur Herstellung von Wettbewerbsgerechtigkeit.

Zudem begrüße die Gewerkschaft die Regelungen zur permanenten Weiterbildungspflicht. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen sowie eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten seien Voraussetzungen für das Erreichen der hierauf gerichteten Zielsetzungen. Wichtig sei, Angestellten die nötige Freistellung zu gewähren und ein unabhängiges Qualitätscontrolling festzuschreiben. „Die Unternehmen rufen wir dazu auf, die Mitbestimmungsgremien intensiv einzubinden“, sagt Baier. Die NAG werde an der Seite der Interessenvertretungen stehen, sollten sich Unternehmen aus den Verpflichtungen herauswinden wollen.

"Wir haben den Gesetzgeber zu klaren Regelungen aufgefordert, auch zur Sanktionierung von Arbeitgebern, die gegen hierauf gerichtete Vorgaben verstoßen.", schildert die Gewerkschafterin.
Insgesamt halte die NAG die Einrichtung einer externen, unabhängigen Qualitätskontrolle mit der Befugnis gegenüber den VU zur Auskunftseinholung, Beratung der VU und Beratung der BaFin für erforderlich. Diese externe Qualitätskontrolle sollte durch einen Beirat unterstützt werden, dem etwa BWV, AGV, NAG und andere Vermittlerverbände etc. angehören.

Zudem sei erforderlich, zur Vermeidung falscher Anreize durch Verkaufsziele, Vergütungen, etc., dem Kunden weniger geeignete Versicherungen zu empfehlen, eine umfassende Mitbestimmung bei Gestaltung von Vergütungssystemen und Verkaufszielen festzuschreiben. Generell dürften nur Verkaufsziele und Vergütungen eingesetzt werden, die dem Kundeninteresse entsprechen, so Baier.

Weitergehende Regelungen wie Provisionsoffenlegungen oder Provisionsverbote lehnt die NAG fortgesetzt ab. „Die NAG ist gegen eine Offenlegung von Vertriebsprovisionen, weil sie kein Transparenzgewinn für den Verbraucher bietet, tatsächlich sogar- im Gegensatz zum Aufwand der NAG befürworteten Ausweis der gesamten Abschlusskosten 65 – irreführend ist.“, meint Baier.

Darüber hinaus spreche sich die NAG gegen Provisionsverbote aus, weil eine Verbesserung des Verbraucherschutzes durch ein Verbot von Provisionszahlungen nicht erkennbar ist.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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