NAG für Qualifizierung der Versicherungsvermittler

Neue Assekuranz Gewerkschaft untermauert Ihre Forderung nach einer Ausweitung der Qualifizierung von Versicherungsvermittlern

Einheitliche Zulassungsvoraussetzungen für neue Vermittler nötig.

Unter der Regie der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat am 24. Februar 2011 in Berlin ein „Fachgespräch Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“. Mitdiskutanten waren diverse Verbandsvertreter aus der Finanzwirtschaft, Verbraucherschutzverbände und selbstverständlich auch die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG), vertreten durch ihre Vorsitzende Waltraud Baier und den Vorsitzenden des Gewerkschaftsrats, Marco Nörenberg.

„Gemeinsam mit anderen Verbandsvertretern aus der Versicherungswirtschaft sind wir der Meinung, dass in unserer Branche bereits eine erhebliche Steigerung des Verbraucherschutzes erreicht wurde“, sagt Waltraud Baier, „allerdings stellen wir fest, dass die vielen herausragenden Vorteile unserer Branche, gerade beispielsweise in Vergleich zu Banken oder anderen Finanzdienstleistungsanbietern viel zu wenig Geltung erfahren.“ Die NAG sieht die Branche teilweise im Zuge der Finanzmarktkrise in eine ungerechtfertigte Sippenhaft genommen.

„Es ist nicht gerechtfertigt, unsere vielen qualifizierten Vermittlerinnen und Vermittler, die Altersversorgungs- und Krankenversicherungsprodukte an Otto Normal verkaufen und dabei fair beraten, in einen Topf beispielsweise mit Händlern intransparenter Zertifikate zu werfen!“ meint auch Marco Nörenberg. Er verweist darauf, dass die Produkte ebenso wie die Kapitalanlage von Versicherungen bereits strengen Reglementierungen unterliegen, und eine Förderung des Absatzes dieser Produkte in erheblichem volkswirtschaftlichen Interessen liege. Dies treffe bei weitem nicht auf alle von Wettbewerbern vertriebene Produkte und deren Vermittlungsansätze zu.

Waltraud Baier betonte in ihrer Stellungnahme gegenüber Ministerin Aigner ausdrücklich, dass auch die NAG für eine Ausweitung der Qualifizierungs- und Zulassungsanforderungen für neue Vermittler eintrete. „Es geht darum, die gestiegene und weiter steigende Komplexität der Beratungserfordernisse durch klarere Qualifikationsanforderungen zu untermauern. Weil die Beratungshaftung auch bei Anfängern in der Ausschließlichkeitsvermittlung durch das Versicherungsunternehmen übernommen wird, erfolgt in vielen Fällen der Eintrag in das Register bei der IHK, womit qualifizierte Beratung nicht selten nur vorgetäuscht wird“, meint die NAG-Vorsitzende. Die NAG fordere, dass im Register als Versicherungsvermittler nur eingetragen sein darf, wer mit Erfolg die handlungs- und praxisorientierte IHK-Sachkundeprüfung abgelegt oder mehrjährige Berufserfahrung im Versicherungsaußendienst vorzuweisen hat. Der Eintrag im Register müsse für neue Vermittler als Berufszulassungsvoraussetzung wirken. Weiter sei eine starke Vermittlungsaufsicht nötig. Die Aufsicht müsse bei Unternehmensprüfungen kontrollieren und auch feststellen können, dass Versicherungsverträge nur über dafür wirklich qualifizierte Vertreter vermittelt wurden.

Insgesamt begrüßt die Neue Assekuranz Gewerkschaft die Initiativen des Ministeriums zur Ausweitung des Verbraucherschutzes. Sie warnt aber zugleich vor einer Überregulierung, die letztlich an den Verbraucherinteressen vorbeigehe als auch davor, die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern undifferenziert mit der anderer Vertriebsformen von Finanzdienstleistungen zu vermengen. „Denn“, so Waltraud Baier, „die Leistung unserer vielen seriösen Kolleginnen und Kollegen besteht auch darin, die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Eigenvorsorge zu fördern, ist eine herausragend wichtige, die auch eine entsprechende Vergütung verdient“. Die NAG werde nicht zulassen, dass dieses Engagement schlecht geredet und dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werde.

 

V.i.S.d.P: Waltraud Baier, Neue Assekuranz Gewerkschaft, 35390 Gießen

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