Presseerklärung Provisionsabgabeverbot

Das Versicherungsjournal greift die Presseerklärung der NAG zum Provisionsabgabeverbot auf. Lesen Sie hier weiter . . .

NAG zur Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung

Neue Assekuranz Gewerkschaft äußert sich zum Diskussionsentwurf für eine Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Diskussionsentwurf für eine Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung tangiert in einigen Punkten die Interessen der Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler
unmittelbar, auf die die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMWI (Anlage) für die etwa 50.000 Angestellten im Versicherungsaußendienst hinweist.

NAG für Qualifizierung der Versicherungsvermittler

Neue Assekuranz Gewerkschaft untermauert Ihre Forderung nach einer Ausweitung der Qualifizierung von Versicherungsvermittlern

Einheitliche Zulassungsvoraussetzungen für neue Vermittler nötig.

Unter der Regie der Bundesverbraucherschutzministerin Aigner hat am 24. Februar 2011 in Berlin ein „Fachgespräch Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“. Mitdiskutanten waren diverse Verbandsvertreter aus der Finanzwirtschaft, Verbraucherschutzverbände und selbstverständlich auch die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG), vertreten durch ihre Vorsitzende Waltraud Baier und den Vorsitzenden des Gewerkschaftsrats, Marco Nörenberg.

„Gemeinsam mit anderen Verbandsvertretern aus der Versicherungswirtschaft sind wir der Meinung, dass in unserer Branche bereits eine erhebliche Steigerung des Verbraucherschutzes erreicht wurde“, sagt Waltraud Baier, „allerdings stellen wir fest, dass die vielen herausragenden Vorteile unserer Branche, gerade beispielsweise in Vergleich zu Banken oder anderen Finanzdienstleistungsanbietern viel zu wenig Geltung erfahren.“ Die NAG sieht die Branche teilweise im Zuge der Finanzmarktkrise in eine ungerechtfertigte Sippenhaft genommen.

„Es ist nicht gerechtfertigt, unsere vielen qualifizierten Vermittlerinnen und Vermittler, die Altersversorgungs- und Krankenversicherungsprodukte an Otto Normal verkaufen und dabei fair beraten, in einen Topf beispielsweise mit Händlern intransparenter Zertifikate zu werfen!“ meint auch Marco Nörenberg. Er verweist darauf, dass die Produkte ebenso wie die Kapitalanlage von Versicherungen bereits strengen Reglementierungen unterliegen, und eine Förderung des Absatzes dieser Produkte in erheblichem volkswirtschaftlichen Interessen liege. Dies treffe bei weitem nicht auf alle von Wettbewerbern vertriebene Produkte und deren Vermittlungsansätze zu.

Waltraud Baier betonte in ihrer Stellungnahme gegenüber Ministerin Aigner ausdrücklich, dass auch die NAG für eine Ausweitung der Qualifizierungs- und Zulassungsanforderungen für neue Vermittler eintrete. „Es geht darum, die gestiegene und weiter steigende Komplexität der Beratungserfordernisse durch klarere Qualifikationsanforderungen zu untermauern. Weil die Beratungshaftung auch bei Anfängern in der Ausschließlichkeitsvermittlung durch das Versicherungsunternehmen übernommen wird, erfolgt in vielen Fällen der Eintrag in das Register bei der IHK, womit qualifizierte Beratung nicht selten nur vorgetäuscht wird“, meint die NAG-Vorsitzende. Die NAG fordere, dass im Register als Versicherungsvermittler nur eingetragen sein darf, wer mit Erfolg die handlungs- und praxisorientierte IHK-Sachkundeprüfung abgelegt oder mehrjährige Berufserfahrung im Versicherungsaußendienst vorzuweisen hat. Der Eintrag im Register müsse für neue Vermittler als Berufszulassungsvoraussetzung wirken. Weiter sei eine starke Vermittlungsaufsicht nötig. Die Aufsicht müsse bei Unternehmensprüfungen kontrollieren und auch feststellen können, dass Versicherungsverträge nur über dafür wirklich qualifizierte Vertreter vermittelt wurden.

Insgesamt begrüßt die Neue Assekuranz Gewerkschaft die Initiativen des Ministeriums zur Ausweitung des Verbraucherschutzes. Sie warnt aber zugleich vor einer Überregulierung, die letztlich an den Verbraucherinteressen vorbeigehe als auch davor, die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern undifferenziert mit der anderer Vertriebsformen von Finanzdienstleistungen zu vermengen. „Denn“, so Waltraud Baier, „die Leistung unserer vielen seriösen Kolleginnen und Kollegen besteht auch darin, die Bereitschaft der Verbraucherinnen und Verbraucher zur Eigenvorsorge zu fördern, ist eine herausragend wichtige, die auch eine entsprechende Vergütung verdient“. Die NAG werde nicht zulassen, dass dieses Engagement schlecht geredet und dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werde.

 

V.i.S.d.P: Waltraud Baier, Neue Assekuranz Gewerkschaft, 35390 Gießen

NAG unterstützt Forderungen

Presseerklärung – Gießen, am 07.12.2010

Neue Assekuranz Gewerkschaft unterstützt Forderungen nach
einer Nachjustierung des Versicherungsvermittlerrechts

Das Versicherungsvermittlerrecht soll um verbesserten Verbraucherschutz angereichert werden – Qualifizierung im Mittelpunkt.

Die Mitte November 2010 gegründete neue Gewerkschaft im privaten Versicherungsgewerbe (NAG – Neue Assekuranz Gewerkschaft) wird sich bei der Gestaltung von Berufsregeln und Arbeitsbedingungen für die Versicherungsangestellten im Innen- und Außendienst künftig mit eigenen Forderungen und Vorschlägen einmischen. Ihre Vorsitzende Waltraud Baier fordert im Hinblick auf das am 10.12.2010 in Brüssel stattfindende „public hearing“ zur Überarbeitung der Versicherungsvermittlerrichtlinie einen verbesserten Verbraucherschutz durch eine Stärkung der Aus- und Weiterbildung von allen mit der Vermittlung von Versicherungen Betrauten.

Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie aus dem Jahr 2002 habe hierzulande tatsächlich zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes geführt. Bei einer Weiterentwicklung müsse es nun darum gehen, die gestiegene und weiter steigende Komplexität der Beratungserfordernisse durch klarere Qualifikationsanforderungen zu untermauern. Weil die Beratungshaftung auch bei Anfängern in der Ausschließlichkeitsvermittlung durch das Versicherungsunternehmen übernommen wird, erfolge in vielen Fällen der Eintrag in das Register bei der IHK, womit qualifizierte Beratung nicht selten nur vorgetäuscht werde, kritisiert Waltraud Baier. Die NAG fordere, dass im Register als Versicherungsvermittler nur eingetragen sein darf, wer mit Erfolg die handlungs- und praxisorientierte IHK-Sachkundeprüfung abgelegt oder mehrjährige Berufserfahrung im Versicherungsaußendienst vorzuweisen hat. Der Eintrag im Register müsse als Berufszulassungsvoraussetzung wirken. Weiter sei eine starke Vermittlungsaufsicht nötig. Die BaFin müsse bei Unternehmensprüfungen kontrollieren und auch feststellen können, dass Versicherungsverträge nur über dafür wirklich qualifizierte Vertreter vermittelt wurden.

Die NAG bedauert auch, dass die Branche ihre Chance nur in Ansätzen genutzt hat, in dem jüngst vorgelegten „Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten“ ein wirklich überzeugendes und unmissverständliches Bekenntnis zur qualifizierten Kundenberatung zu geben. Die wichtige und richtige These des Bundesverbraucherschutzministeriums, dass Vertriebsanreize gegenüber dem Verbraucherschutz in den Hintergrund treten müssen, werde nicht ausreichend umgesetzt.

„Dienstanfänger in der Versicherungsvermittlung sollten mit erfolgsunabhängigem Gehalt im Angestelltenverhältnis, begleitet von qualifizierten Kollegen und ohne Verkaufsdruck die Kundenberatung im Rahmen der Versicherungsvermittlung ausüben“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende der Gewerkschaft. Die sei auch im Sinne der Brüsseler Überlegungen. Die Branche selbst erreiche mit einer soliden, vom Vermittlungserfolg unabhängigen Ausbildung vertrauens- und letztlich auch verkaufsfördernden Imagegewinn. Die Bereitschaft zur privat finanzierten Risikound
Altersvorsorge gewinnt damit auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse, betont die NAG.

In den mit dem Arbeitgeberverband und den Vermittlerverbänden bevorstehenden Gesprächen will die NAG Aus- und Weiterbildungsthemen sowie den Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ansprechen und ihre Weiterentwicklung in Verhandlungen der Sozialpartner sicherstellen.

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