Nun ist es veröffentlicht, das Gutachten, das die DGB-eigene Hans-Böckler-Stiftung zur Bürgerversicherung in Auftrag gegeben hat. Es sollte „eine Grundlage für einen arbeitsplatzsichernden Gestaltungsrahmen in einer möglichen Bürgerversicherung sein.“ ( ver.di-Innformation Juni 2012).
Zu welchen Schlussfolgerungen jedoch kommt das ver.di-Gutachten über das in der Versicherungsbranche alles spricht? Klaus Roth, Sprecher unseres PKV-Ausschusses, hat sich die 107 Seiten des Gutachtens für Sie einmal näher angesehen. Lesen Sie nachstehend seine Zusammenfassung.
„Leicht erkennbar ist das Bemühen, die Brisanz der Aussagen gegenüber den bekannt gewordenen Auszügen zu entschärfen. Ebenso offensichtlich ist: Das konnte nicht gelingen. So kommt der Soziologe und Volkswirt Dr. Robert Paquet zu dem Schluss: „Die Forderung nach Einführung der Bürgerversicherung – so wie sie jedenfalls bisher beschrieben ist – und das Anliegen, die Arbeitsplätze in der PKV zu erhalten, ist und bleibt widersprüchlich.“
Im Klartext: Man muss sich entscheiden, ob man für die Bürgerversicherung oder für den Erhalt der Arbeitsplätze ist. Die Haltung von DGB und ver.di hat das allerdings nicht verändert. Für ihre politischen Ziele nehmen sie die Arbeitslosigkeit von Menschen, deren Interessen sie vertreten sollten, in Kauf.
Zusammen mit bei den Versicherungsvermittlern tätigen Menschen geht das Gutachten von 60.000 versicherungspflichtig Beschäftigten aus, von denen 30.000 ihre Arbeit sofort mit Beginn der Bürgerversicherung verlieren und in der Folge weitere 18.000, für die sich lediglich die Frage stellt, wann sie ihre Arbeit verlieren, abhängig davon, wie schnell die Wanderung aus der bisherigen Versicherung erfolgt.
Lediglich deshalb, weil Paquet annimmt, dass von den Versicherungsvermittlern nur 10.000 ihren Betrieb zu machen müssen, gelingt es ihm, den Arbeitsplatzabbau auf 58.000 herunter zu rechnen. Ein Skandal bleibt es auch so. Und die Antwort auf die Frage, warum weniger als vier Prozent der Vermittler auf der Strecke bleiben sollen, wenn zwanzig Prozent des Geschäfts weg fallen, bleibt die Studie auch schuldig.
Paquet weist auch nach, dass die vom DGB beschworenen Alternativen nichts sind als Luftnummern. Grüne und SPD behaupten, auch die privaten Versicherungsunternehmen könnten „Bürgerversicherung“ anbieten. Artikel 87 unseres Grundgesetzes schreibt aber für die gesetzliche Sozialversicherung vor, dass sie als Körperschaft öffentlichen Rechts, also als Einrichtung der mittelbaren Staatsverwaltung bestehen. „Allein schon wegen der Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen unter den Anbietern der BV (Bürgerversicherung, Erläuterung von uns) könnte bei PKV-Gründungen davon nicht wesentlich abgewichen werden.“ Schon beim Gründungsakt würde sich diese Bürgerversicherung in eine weitere gesetzliche Kasse verwandeln.
Damit ist klar: Das ist keine Lösung.
Und die Weiterbeschäftigung in einer gesetzlichen Kasse? „Das Arbeitsvolumen in der GKV ist hoch elastisch: Das Leitbild ist – so könnte man sagen – die „atmende Krankenkasse“... In vielen größeren Kassen ist immer noch ein hohes Rationalisierungspotenzial vorhanden. In der GKV insgesamt gibt es z.B. eine hohe Quote von (nicht immer freiwilliger) Teilzeitarbeit etc. Insoweit könnte die GKV den allmählichen Zuwachs, der aus dem Stopp des PKV-Neugeschäfts erwachsen würde, ohne Neueinstellungen verkraften.“ Für die PKV-Beschäftigten bleibt sie sichere Arbeitslosigkeit!
Und wofür das Ganze?
Angeblich, um die so genannte Zwei Klassen-Medizin zu beseitigen. Aber auch hier hilft Paquet weiter: „Ein genauer Blick auf die Versorgungswirklichkeit zeigt, dass der wesentliche Auslöser für die Phänomene der Zwei Klassen-Medizin weniger in der Unterschiedlichkeit der Versicherungssysteme liegt, sondern in der Unterschiedlichkeit der damit verbundenen Vergütungsanreize.“ Noch deutlicher: Dass die Ärzte nicht danach bezahlt werden, ob sie ihre Patienten gesund machen, sondern danach, dass diese Patienten wieder kommen und weiter behandelt werden, hat nichts mit PKV und GKV zu tun. So lange die einzelne Dienstleistung bezahlt wird, wird der Eine mehr zahlen als der Andere und deshalb schneller, vielleicht auch besser behandelt.
Der Fehler liegt im Gesundheitswesen selbst, nicht bei den Versicherungen.“