NAG-PKV Ausschuss informiert 02/11

 


Durch die steigende Lebenserwartung wird es in Zukunft mehr Pflegebedürftige geben. Bereits 2030 soll ihre Zahl bei 3,4 Millionen liegen, langfristig werden deutlich mehr als vier Millionen er­wartet. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Kinder ab, die ältere Angehörige pflegen könnten, sodass der Anteil derer, die im Heim gepflegt werden müssen, steigen wird. Und die Kinder werden dazu auch immer weniger in der Lage sein, weil die Pflegebedürftigkeit später eintritt und die Kinder dann auch schon zu alt sind. Wenn die Pflegeversicherung in Zukunft mehr leisten muss, dann muss sie auch mehr einnehmen. So viel ist logisch.


22 junge Abgeordnete von CDU und CSU fordern jetzt, dass in der gesetzlichen Pflegeversiche­rung geltende Umlageverfahren durch die Bildung einer Kapitalrücklage zu ergänzen. Das Umla­geverfahren ist sinnvoll und nach wie vor notwendig. Es schafft den Ausgleich zwischen Pflegebe­dürftigen und Gesunden, zwischen Menschen mit niedrigem Einkommen und mit hohem, denn die Pflegekosten nehmen darauf keine Rücksicht. Die zusätzliche Bildung einer Kapitalrücklage macht auch Sinn. Sie führt dazu, dass die heute arbeitende Generation einen Teil der Kosten, die sie spä­ter verursacht, selber trägt. Auch das ist eine soziale Maßnahme, weil sie jüngere Generationen vor einer Belastung schützt, die sie nicht mehr tragen können. Bereits im Jahr 2008 mussten 2,1 Milliarden Euro der Pflegekosten aus der Sozialhilfe, also letztlich aus Steuergeldern finanziert werden. Und die Tendenz ist schnell steigend.


Ein menschenwürdiges Leben im Alter erfordert die gesetzliche und die private Pflegeversicherung und es erfordert sowohl die Umlage als auch die Vorsorge durch die Bildung einer Rücklage.

Search