Die NAG hat das Ziel, Tarifverträge abzuschließen, um die Arbeits- und Einkommensbedingungen der Beschäftigten zu regeln. Zum Zwecke der Vorbereitung von Tarifverhandlungen und Ihrer Durchführung werden Tarifkommissionen gebildet.

Darüber hinaus können auch Untertarifkommissionen gebildet werden, die den Auftrag haben, für die Tarifkommission Empfehlungen zu erarbeiten.

Die Tarifkommission führt alle Tarifverhandlungen, sofern sie dies nicht ausdrücklich per Beschluss, beispielsweise auf Untertarifkommissionen, delegiert.

Gemäß Satzung gehören der Tarifkommission die jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden von Vorstand und Gewerkschaftsrat an. Vorsitzende/r der Tarifkommission ist die/der Vorsitzende der NAG. Stellvertreter/in ist der/die Vorsitzende des Gewerkschaftsrates. Weitere Mitglieder sind vom Vorstand beschlossen worden.

Der aktuellen Tarifkommission gehören die folgenden Personen an:

Vorstand   Vorstand   Gewerkschaftsrat   Vorstand
Gaby
Mücke
 Bild Gaby Muecke   Marco
Nörenberg
Bild Joachim Liesenfeld   Joachim
Liesenfeld
Bild Marco Noerenberg   Stefan
Kappel
Bild Stefan Kappel

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Weitere Mitglieder:
Sabine
Beeker
Beeker 3  
Jenny
Blomeier
 
 Blomeier Jenny   Dirk
Domm
Bild Dirk Domm   Ina
Hosenfelder
Bild Ina Hosenfelder
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Tobias
Münster
Bild Tobias Münster   Bruno
Pesch
Bild Bruno Pesch    Uwe
Runge
 Runge Uwe      
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Wir stellen Ihnen auf dieser Seite die Links zu allen Tarifverträgen, die der Arbeitgeberverband mit den Mitgliedsunternehmen verhandelt und auf seiner Webseite veröffentlicht hat, zur Verfügung.

Über die folgenden Links können Sie die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft downloaden:

Tarifpolitik

Ziel der NAG ist der Abschluss und die Durchsetzung von Tarifverträgen, um ihre Ziele zu erreichen. Zur Durchsetzung ihrer Ziele, Grundsätze und Forderungen ist die NAG bereit, alle gewerkschaftlichen Mittel einzusetzen. Dies schließt Maßnahmen des Arbeitskampfes oder andere Kampfmaßnahmen ein. Zur Wahrung gemeinsamer Belange arbeitet die NAG in der Tarifpolitik und anderen Bereichen auch in Kooperation mit anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden zusammen.

Die Tarifverhandlungen werden von der Tarifkommission geführt. Diese besteht mindestens aus der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Vorstandes und Gewerkschaftsrates einschließlich der jeweiligen Stellvertreterin oder des Stellvertreters. Über Tarifforderungen, Annahme oder Ablehnung des Verhandlungsergebnisses, das Scheitern von Tarifverhandlungen sowie den Abschluss oder die Kündigung von Tarifverträgen entscheidet die Tarifkommission mehrheitlich. Über Urabstimmungen und Arbeitskampfmaßnahmen entscheidet der Vorstand. Bei Streik wird den im Arbeitskampf stehenden Mitgliedern eine Unterstützung gewährt.

Mit großem Bedauern hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen, nach der das Tarifeinheitsgesetz grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes stehe. „Wir glauben unverändert, dass die Beschäftigten in ihrem kollektiven Grundrecht der Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden“, sagt die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier. "Zwar soll das Tarifeinheitsgesetz in auch von der NAG stark kritisierten Punkten nachgebessert werden, dies beseitigt eine Behinderung des grundgesetzlich geschützten Betätigungsumfanges kleiner und neu gegründeter Gewerkschaften aus unserer Sicht nicht", sagt Baier. Von daher bleibt das Gesetz nach Auffassung der NAG eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Wettbewerbes. "Daran werden die vom Gericht dem Gesetzgeber aufgegebenen Nachbesserungen voraussichtlich nichts ändern", meint Baier.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

Gießen, 01.02.2017 – Die Gewerkschaft für Versicherungsangestellte NAG hat sich mit der Situation des am 31.3.2017 auslaufenden Gehaltstarifvertrages befasst und den Arbeitgeberverband (agv) zu Verhandlungen über deutliche Einkommenssteigerungen, die Ausweitung arbeitsplatzsichernder Tarifregelungen und eine Nachwuchsoffensive durch eine deutliche Steigerung der Ausbildungsplätze aufgefordert. Konkret fordert die NAG eine Anhebung der Einkommen um 5% für 12 Monate, ein inhaltlich ausgeweitetes Rationalisierungsschutzabkommen, ein zeitlich verlängertes Altersteilzeitabkommen und eine angehobene Ausbildungsplatzquote.

„Die bisher zwischen agv und ver.di ausgehandelten Gehaltssteigerungen zeichnen sich im Wesentlichen durch lange Laufzeiten und ein niedriges Niveau aus“, sagt Waltraud Baier, Vorsitzende des Vorstandes der NAG. Dadurch sei von den Versicherungsbeschäftigten über die letzten 10 Jahre eine Einkommensentwicklung unterhalb der Inflation zu beklagen. Sogar Niedriglohngruppen in Nähe des heutigen Mindestlohnes seien vereinbart worden. Diese, auch anderen Branchen gegenüber unterdurchschnittlichen Einkommenssteigerungen, haben nicht etwa zu einer Sicherung der Arbeitsplätze in der Branche geführt, sondern die Unternehmen überbieten sich gegenseitig mit ihren Programmen zum Arbeitsplatzabbau. Zugleich seien immense Investitionsprogramme in Digitalisierungsprojekte mit vorhersehbaren Gefährdungen der Sicherheit der Arbeitsplätze sowie Gewinn- und Dividendensteigerungen zu beobachten. „Die Einkommen der Assekuranzbeschäftigten haben weder mit dem Produktivitätsfortschritt der Branche noch mit der Gewinnsteigerung der Eigentümer Schritt halten können.“, zeigt Baier auf.

Denkbar sei aus Sicht der NAG auch, über Anschubfinanzierungen für betriebliche Altersversorgungen zu Tarifregelungen zu kommen. „Das würde der Branche im gegenwärtigen Diskussionsumfeld über betriebliche Altersversorgung nicht nur gut zu Gesicht stehen, sondern auch ein notwendiges Statement zum eigenen Geschäftsmodell beinhalten“, so Baier. Auch die Sicherheit der Arbeitsplätze würde immer weiter abnehmen. Das bislang zwischen den Tarifparteien vereinbarte Rationalisierungsschutzabkommen würde dem bei weitem nicht ausreichend begegnen. „Deshalb haben wir dem agv eine ausgeweitete Vereinbarung vorgeschlagen, die vom Arbeitsplatzverlust Betroffene wesentlich stärker schützt“, so die Gewerkschafterin. Zudem bedürfe es dringend einer zeitnahen Umkehr der Ausbildungsplatzpolitik der Unternehmen. „In vielen Versicherungsunternehmen wird die demographische Entwicklung vollkommen ausgeblendet“, sagt Baier. Während der Gesamtmarkt den Wettbewerb um die Potentialträger der Zukunft längst aggressiv betreibe, blende ausgerechnet die Branche, zu deren Kerngeschäft die Tiefenkenntnis über demographische Zusammenhänge gehört, die Erfordernis rechtzeitiger Nachwuchssicherung in nicht zu verantwortender Weise aus. „Kurzfristiges Renditedenken schlägt in vielen Häusern eine langfristige Strategie“.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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