Gießen, 23. August 2018 – Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat in der letzten Woche mitnichten festgestellt, dass die NAG keine tariffähige Gewerkschaft ist. Eine solche Feststellung kann nur in einem dafür vom Arbeitsgerichtsgesetz vorgesehenen Statusverfahren getroffen werden. Die NAG hat im Dezember 2017 ein solches Statusverfahren vor dem zuständigen Landesarbeitsgericht in Frankfurt eingereicht, im November 2018 ist hier der erste Gerichtstermin. Die kommunizierte Einschätzung von ver.di erfolgt wider besseren Wissens, denn auch ver.di ist beteiligte Partei des Statusverfahrens vor dem LAG Frankfurt.
In dem Düsseldorfer Verfahren geht es um die Anfechtung der Aufsichtsratswahl der ERGO - das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt. Die NAG ist von dem durch ver.di-Mitglieder dominierten Wahlvorstand willkürlich nicht zur Wahl zugelassen worden, weshalb die NAG die Wahl angefochten hat. Die Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidet über die Anfechtung der Aufsichtsratswahl und eben genau nicht über die Tariffähigkeit der NAG. Die wird, davon sind wir überzeugt, in dem erwähnten Statusverfahren festgestellt.
Die NAG hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, ihre Mitgliedszahlen kräftig gesteigert und ist in rund 50 Unternehmen der Versicherungswirtschaft vertreten. In zahlreichen Betrieben und Unternehmen ist die NAG die stärkste Gewerkschaft und hat dem LAG Frankfurt angeboten, dies vor Gericht zu beweisen. Dazu müsste auch ver.di ihre Mitgliedszahlen in den Versicherungen offenlegen, was aber aus Angst über die dann entstehende Offensichtlichkeit der Mitgliederflucht seit ver.di Gründung unterbleibt.
Richtig ist der Hinweis von ver.di, dass nur starke Gewerkschaften gute Tarifverträge aushandeln können. Eine Betrachtung der Tarifentwicklung in der Versicherungswirtschaft belegt mühelos, dass ver.di in der Versicherungswirtschaft die benötigte Stärke nicht aufweist. Die Einkommen der Beschäftigten sind deutlich geringer gestiegen als die anderer Branchen, vielfach war Reallohnsenkung zu verzeichnen, weil die Einkommenssteigerung sogar hinter der Inflation zurückblieb.
Die Strategie von ver.di ist darauf ausgerichtet, unter erheblichem Einsatz von Mitgliedsgeldern unliebsame Konkurrenz mit Hilfe der Gerichte zu vernichten. Auch die tarifvertragsschließende Gewerkschaft DHV sieht sich vor dem LAG Hamburg einer Statusklage von ver.di ausgesetzt.
Unverändert im Raum steht eine Verfassungsbeschwerde der NAG über ein Statusverfahren aus 2015.
Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.