Neue Assekuranz Gewerkschaft bedauert die Entscheidung des BVerfG

Mit großem Bedauern hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis genommen, nach der das Tarifeinheitsgesetz grundsätzlich nicht im Widerspruch zur Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes stehe. „Wir glauben unverändert, dass die Beschäftigten in ihrem kollektiven Grundrecht der Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden“, sagt die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier. "Zwar soll das Tarifeinheitsgesetz in auch von der NAG stark kritisierten Punkten nachgebessert werden, dies beseitigt eine Behinderung des grundgesetzlich geschützten Betätigungsumfanges kleiner und neu gegründeter Gewerkschaften aus unserer Sicht nicht", sagt Baier. Von daher bleibt das Gesetz nach Auffassung der NAG eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit und des gewerkschaftlichen Wettbewerbes. "Daran werden die vom Gericht dem Gesetzgeber aufgegebenen Nachbesserungen voraussichtlich nichts ändern", meint Baier.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

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