Neue Assekuranz Gewerkschaft ruft das Bundesarbeitsgericht an und legt Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz ein

Gießen, 16.10.2015
Die Neue Assekuranz Gewerkschaft, der kürzlich durch eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen die Tariffähigkeit abgesprochen wurde, kämpft weiter um ihre Anerkennung als tariffähige Gewerkschaft.
Die NAG hat beim Bundesarbeitsgericht eine umfangreiche Beschwerde gegen die sie betreffende Entscheidung der Frankfurter Richter von April d.J. eingelegt. Sie wendet sich darin vor allem gegen die ihrer Ansicht nach verfassungswidrige Verkürzung des sogenannten Statusverfahrens auf eine einzige Instanz.

Sie hat darüber hinaus auch gegen das Tarifeinheitsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dieses Gesetz verschärfe die ohnehin prekäre Lage für junge Gewerkschaften noch einmal zusätzlich, weil es ihnen von Gesetzes wegen als sogenannte „Minderheitsgewerkschaften" eigene Tarifverträge verweigere.

Den kompletten Text der Pressemitteilung finden Sie hier.

Hamburg/München/Frankfurt/Gießen, 20.9.2015

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