NAG sagt „Nein!“ zum gläsernen Mitarbeiter!

Die Regierungskoalition hat die für den 01.02.2013 geplante Abstimmung des Bundestages über den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BT-Drs. 17/4230) von der Tagesordnung genommen und weitere Gespräche mit allen Beteiligten angekündigt. Und das ist auch richtig so!

Über 100.000 Unterzeichner hatten mit ihrer Unterschrift unter eine Petition ihre berechtigte Kritik gegen das Gesetzesvorhaben zum Ausdruck gebracht. Auch viel NAG-Mitglieder haben das getan.

Das Arbeiten im Innen- und Außendienst in der Versicherungsbranche ist durch den Einsatz von Datenverarbeitungstechnik geprägt. Viele unserer Mitglieder üben in ihrer Eigenschaft als Betriebsräte die Mitbestimmungsrechte im Sinne der Kolleginnen und Kollegen hierbei ständig aus.

Wir lehnen den vorgelegten Änderungsentwurf als Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten ab. Beschäftigte dürfen im Betrieb keinen Datenschutz zweiter Klasse erhalten, um wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber damit zu dienen.

  • Die Erweiterung des Arbeitsvertrages zur Rechtsgrundlage der Datennutzung, um „die gegenüber dem Beschäftigten bestehenden Rechte des Arbeitgebers einschließlich der Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrzunehmen“(§32 g) ist ein Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen, deren Rechte hierzu noch nicht einmal gestärkt werden.

    Mit dieser Formulierung wird dem Arbeitgeber ein weites, nicht spezifiziertes Nutzungsrecht für Beschäftigtendaten eröffnet und der Beschäftigte gibt sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Betriebseingang ab.

  • Im Sinne von „gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben.“ (Vorblatt B des Gesetzentwurfes), werden mit den §§ 32 d und e die Möglichkeiten der Überwachung der Beschäftigten bei Strafverdacht oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber als Betriebspolizei grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Das Verbot einer Verwertung von Daten außerhalb der angestrebten Zweckbestimmung fehlt.

  • Dieser Gesetzentwurf schützt die Beschäftigten vor unrechtmäßiger Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten dadurch, dass die Rechtmäßigkeit durch dieses Gesetz hergestellt werden soll. Jeder einigermaßen sachkundige Arbeitgeber wird in die Lage versetzt, Datenschutzskandale „ordnungsgemäß“ zu vermeiden.

  • Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag aufgegeben.

Für die von der Regierungskoalition angekündigten Gespräche mit den Betroffenen, haben wir den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Rainer Brüderle unsere Gesprächsbereitschaft zum Ausdruck gebracht.

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