NAG enttäuscht und empört über Entscheidung des LAG Frankfurt zum Tariffähigkeitsantrag der NAG

Gießen, den 13.12.2018 - Mit deutlicher Schärfe reagiert die Neue Assekuranz Gewerkschaft auf die heutige Entscheidung des LAG Frankfurt, nach der das von der NAG angestoßene Statusverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der Gewerkschaft abgelehnt worden ist. Zuvor hatte das Gericht festgestellt, dass ein neuerliches Verfahren nicht geführt werden könne, weil dem die Rechtskraft der 2015 von ver.di erwirkten Entscheidung zur fehlenden Tariffähigkeit der NAG des gleichen Gerichts entgegenstehe.

„Seit 2015 hat sich die NAG sehr erfolgreich entwickelt. Das haben wir dem Gericht ausführlich dargelegt“, betont Waltraud Baier, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Wir verzeichnen seither ein dreistelliges Wachstum an Mitgliedern, sind in 50 Unternehmen und allen Bundesländern mit Mitgliedern vertreten und haben unseren Apparat infolge der gestiegenen Mitgliederzahlen ausweiten können, zuletzt am 1.10, durch die Einstellung eines weiteren Vollzeitsekretärs“, schildert die Gewerkschafterin. Zudem habe man nach der 2015er Entscheidung nicht nur einen ersten Tarifvertrag abgeschlossen, sondern dem Gericht darüber hinaus einen notariellen Beweis angeboten, in über 20 Betrieben der Assekuranz, darunter auch Direktionen und große Verwaltungsbetriebe bedeutender Unternehmen, mehr Mitglieder zu haben als jede andere Gewerkschaft. All dies hat das LAG Frankfurt in keiner Weise interessiert, es habe lapidar festgestellt, dass die Rechtskraft seiner 2015er Entscheidung einem neuerlichen Verfahren im Wege stehe.

„Demgegenüber führten DGB und ver.di aus, es käme nur bei einer langjährigen erfolgreichen Teilnahme an Tarifverhandlungen und einer Vielzahl abgeschlossener Tarifverträge in Betracht, der NAG die Tariffähigkeit zuzugestehen. Den abgeschlossenen Tarifvertrag bezeichneten sie als unwirksam, weil ja die NAG nicht tariffähig sei.“, hebt Baier an. „Was für ein Grundrechtsentzug: Nach nicht einmal fünfjährigem Bestehen stellt 2015 das LAG auf Antrag von ver.di unsere fehlende Tariffähigkeit fest, und nun wird verlangt, dass im Nachgang zu dieser Entscheidung viele Tarifverträge abgeschlossen werden und die „Mächtigkeit“ rasant zunimmt? Und wenn welche zustande kommen, sollen sie vor dem Hintergrund fehlender Tariffähigkeit unwirksam sein. Was ist denn das Grundrecht auf Gewerkschaftsgründung nach Art.9 Grundgesetz wert, wenn Arbeitsgerichte den Argumenten der DGB-Gewerkschaften folgen und noch im Aufbau befindliche junge Gewerkschaften in ihren Betätigungsmöglichkeiten in weiten Teilen lahmlegen?“ fragt die Gewerkschafterin.

Ihre Hoffnung legt die NAG nun in die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hierhin hatte sie sich 2015 gewandt, um die Entscheidung des LAG Frankfurt als das zu kennzeichnen, was sie in ihrer Wirkung ist: Ein Gründungsverbot für neue Gewerkschaften. Einen Termin für die Entscheidung allerdings hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht bekanntgegeben.

Diese Presseerklärung finden Sie hier als PDF-Version.

Search