Bei der Wahl der Gewerkschaftsvertreter für den Aufsichtsrat der Münchener Rück erreichte die NAG 40,63% und gewann damit einen von 3 Gewerkschaftssitzen. Ver.di erreicht 56,25%, verliert einen Sitz und erhält 2 Sitze. Der DHV ist damit nicht im Aufsichtsrat der Münchener Rück vertreten.
Wahrgenommen wird das Aufsichtsratsmandat durch unsere stellvertretende Gewerkschaftsratsvorsitzende Ina Hosenfelder, die als freigestellte Betriebsrätin der ERGO Versicherungsgruppe in Hamburg tätig ist. Mehr als 40% der Stimmen sind eine Bestätigung unserer gewerkschaftlichen Arbeit in der Münchener Rück!", erklärt Ina Hosenfelder. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und werden unsere erfolgreiche Arbeit für die Beschäftigten gestärkt fortsetzen!"
Ebenso zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt wurde Marco Nörenberg,Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der ERGO und Vorsitzender des Gewerkschaftsrates der NAG, der als Angestelltenvertreter kandidierte. ver.di präsentiert sich als schlechte Verliererin! Es waren noch nicht einmal alle Wahlgänge absolviert, da kündigte ver.di in der Presse bereits an, die Wahl anzufechten, Begründung: Die NAG ist keine Gewerkschaft. Es bleibt uns also keine andere Möglichkeit, als die Wahl gerichtlich anzufechten.", so Beate Mensch, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, zuständig für den Bereich Finanzdienstleistungen.
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Ina Hosenfelder
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Woher Beate Mensch ihre Weisheit bezieht bleibt ihr Geheimnis. Zwar spricht ver.di von einem externen Rechtsgutachten in dem ausdrücklich festgestellt worden sein soll, dass die NAG nicht die Voraussetzungen einer tariffähigen Gewerkschaft erfüllt, die Wahrheit ist das jedoch nicht.
Das Gegenteil ist der Fall! Alle zu prüfenden Merkmale attestiert das Gutachten als erfüllt. Moniert wird lediglich, dass wir unsere Mitgliederzahlen nicht veröffentlichen. Das haben für die Versicherungsbranche übrigens auch weder ver.di noch der DHV getan. Richtig ist demgegenüber, dass ver.di und der DHV sich, anders als wir von der NAG, sich einem im Wahlvorstand (EWG) beschlossenen juristischen Verfahren verweigert haben. Fakt ist auch : Seit Beginn des Wahlverfahrens hat ver.di kaum etwas unversucht gelassen, um die Zulassung der NAG zur Wahl zu verhindern. Wiederholt hat ver.di versucht die Mitglieder des Europäischen Wahlgremiums (EWG) mit zweifelhaften Stellungnahmen dahingehend zu beeinflussen, die NAG nicht zuzulassen. Überzeugen konnte ver.di das EWG jedoch nicht.
Nachdem sich das EWG über Wochen mit dieser komplizierten Rechtslage auseinandergesetzt hatte, entschied es: Die NAG ist zuzulassen! Die wahren Gründe für die Anfechtung sind vermutlich ohnehin ganz woanders zu suchen. Ver.di hat einen Sitz verloren und kann nun nicht weiter aus einer Monopolstellung heraus agieren. Vielmehr muss sie sich dem Wettbewerb mit einer echten gewerkschaftlichen Alternative stellen der NAG!
Ver.di zeigt sich mit der Ankündigung der Anfechtung als schlechte Verliererin.
Es sei unverantwortlich, dass man sich in einem internationalen DAX-Konzern über die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufsichtsratswahl so leichtfertig hinwegsetzt" erklärt ver.di Vorstandsmitglied Beate Mensch. Wir von der NAG meinen: Die Entscheidung des EWG ist weder leichtfertig noch unverantwortlich. Sie ist gefallen, nachdem sich die Mitglieder des EWG intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt haben. Sie haben eine fundierte, demokratische Entscheidung getroffen. ver.di will nun anfechten, was demokratisch entschieden wurde.
Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 27.03.2014.