Am 01.04.2014 ist Gaby Mücke zur Vorsitzenden des Konzernbetriebsrates der Münchener Rück gewählt worden. Gaby Mücke ist Vorsitzende des Betriebsrats der ERGO in München, Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses der ERGO Versicherungsgruppe und seit unserem Bestehen Mitglied im Gewerkschaftsrat der Neue Assekuranz Gewerkschaft. Wir gratulieren herzlich und wünschen Gaby Mücke für die anstehenden Herausforderungen alles Gute und viel Erfolg!
Klar und deutlich, wie die Leser des von map-report und map-fax es gewohnt sind, bezieht Herausgeber Manfred Poweleit Stellung zur Absicht der ver.di, die Aufsichtsratswahlen bei der Münchener Rück anzufechten. Hier geht es zur aktuellen Ausgabe des Map-fax vom 28.3.2014. Das Lesen lohnt sich …
Bei der Wahl der Gewerkschaftsvertreter für den Aufsichtsrat der Münchener Rück erreichte die NAG 40,63% und gewann damit einen von 3 Gewerkschaftssitzen. Ver.di erreicht 56,25%, verliert einen Sitz und erhält 2 Sitze. Der DHV ist damit nicht im Aufsichtsrat der Münchener Rück vertreten.
Ebenso zum Mitglied des Aufsichtsrates gewählt wurde Marco Nörenberg,Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der ERGO und Vorsitzender des Gewerkschaftsrates der NAG, der als Angestelltenvertreter kandidierte. ver.di präsentiert sich als schlechte Verliererin! Es waren noch nicht einmal alle Wahlgänge absolviert, da kündigte ver.di in der Presse bereits an, die Wahl anzufechten, Begründung: Die NAG ist keine Gewerkschaft. Es bleibt uns also keine andere Möglichkeit, als die Wahl gerichtlich anzufechten.", so Beate Mensch, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes, zuständig für den Bereich Finanzdienstleistungen. Ina Hosenfelder
Woher Beate Mensch ihre Weisheit bezieht bleibt ihr Geheimnis. Zwar spricht ver.di von einem externen Rechtsgutachten in dem ausdrücklich festgestellt worden sein soll, dass die NAG nicht die Voraussetzungen einer tariffähigen Gewerkschaft erfüllt, die Wahrheit ist das jedoch nicht.
Wahrgenommen wird das Aufsichtsratsmandat durch unsere stellvertretende Gewerkschaftsratsvorsitzende Ina Hosenfelder, die als freigestellte Betriebsrätin der ERGO Versicherungsgruppe in Hamburg tätig ist. Mehr als 40% der Stimmen sind eine Bestätigung unserer gewerkschaftlichen Arbeit in der Münchener Rück!", erklärt Ina Hosenfelder. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg und werden unsere erfolgreiche Arbeit für die Beschäftigten gestärkt fortsetzen!"
Das Gegenteil ist der Fall! Alle zu prüfenden Merkmale attestiert das Gutachten als erfüllt. Moniert wird lediglich, dass wir unsere Mitgliederzahlen nicht veröffentlichen. Das haben für die Versicherungsbranche übrigens auch weder ver.di noch der DHV getan. Richtig ist demgegenüber, dass ver.di und der DHV sich, anders als wir von der NAG, sich einem im Wahlvorstand (EWG) beschlossenen juristischen Verfahren verweigert haben. Fakt ist auch : Seit Beginn des Wahlverfahrens hat ver.di kaum etwas unversucht gelassen, um die Zulassung der NAG zur Wahl zu verhindern. Wiederholt hat ver.di versucht die Mitglieder des Europäischen Wahlgremiums (EWG) mit zweifelhaften Stellungnahmen dahingehend zu beeinflussen, die NAG nicht zuzulassen. Überzeugen konnte ver.di das EWG jedoch nicht.
Nachdem sich das EWG über Wochen mit dieser komplizierten Rechtslage auseinandergesetzt hatte, entschied es: Die NAG ist zuzulassen! Die wahren Gründe für die Anfechtung sind vermutlich ohnehin ganz woanders zu suchen. Ver.di hat einen Sitz verloren und kann nun nicht weiter aus einer Monopolstellung heraus agieren. Vielmehr muss sie sich dem Wettbewerb mit einer echten gewerkschaftlichen Alternative stellen der NAG!
Ver.di zeigt sich mit der Ankündigung der Anfechtung als schlechte Verliererin.
Es sei unverantwortlich, dass man sich in einem internationalen DAX-Konzern über die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufsichtsratswahl so leichtfertig hinwegsetzt" erklärt ver.di Vorstandsmitglied Beate Mensch. Wir von der NAG meinen: Die Entscheidung des EWG ist weder leichtfertig noch unverantwortlich. Sie ist gefallen, nachdem sich die Mitglieder des EWG intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt haben. Sie haben eine fundierte, demokratische Entscheidung getroffen. ver.di will nun anfechten, was demokratisch entschieden wurde.
Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 27.03.2014.
Viel wird in den Betrieben für den Gesundheitsschutz getan. „Nicht genug!“ – wie wir meinen, denn der Arbeitgeberverband selbst kommt in seiner Erhebung zu dem Ergebnis, dass die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Von 2007 bis 2014 stiegen diese von 11,6 auf 14,4 Tage pro Jahr. Die NAG fordert deshalb tarifvertragliche Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Lesen Sie hierzu unsere Pressemitteilung vom 19.03.2014.
Kein Tag vergeht, ohne Presseveröffentlichungen zum Thema Lebensversicherung. Oft wird jedoch nicht differenziert genug berichtet, denn die Lebensversicherung ist alles, nur kein Auslaufmodell! Auch die Politik muss sich der Situation differenzierter annehmen. Die Vorhaben der Bundesregierung sind nicht der Weisheit letzter Schluss. Vielmehr können sie zur Benachteiligung vertragstreuer Kunden führen. Das ist falsch verstandener Verbraucherschutz. Überlegungen zur Absenkung von Provisionen erteilt die NAG ebenfalls eine klare Absage. Hinter entsprechenden Vorhaben verbergen sich reine Kostensenkungsabsichten zu Lasten der Vermittler.
Hier geht es zu unserer Pressemitteilung vom 19.03.2014.