Gießen, den 05.06.2019 - Mit der Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) in 2014 wurden die zillmerungsfähigen Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille mit dem Ziel gesenkt „Druck auf die Abschlusskosten“ der Lebensversicherer auszuüben. Nachdem sich Ende Juni letzten Jahres der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums zur Änderung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) befasste, wurde deutlich, dass die Bundesregierung die erfolgten Kostensenkungen als unzureichend erachtet und mit einem harten Provisionsdeckel nachlegen will. Hiergegen hat sich die NAG klar positioniert.
Nunmehr wird aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP deutlich, dass die Bundesregierung nicht nur unverändert an der Einführung eines Provisionsdeckelgesetzes festhält, sondern sich darüber hinaus in weitgehender Unklarheit über dessen Auswirkungen auf die Rendite der Versicherungsverträge befindet. „Das halten wir unseren Kolleginnen und Kollegen in den Vertrieben gegenüber für unverantwortlich!“, sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft.
Schon bei der Einführung des LVRG habe sich die NAG ausführlich gegen die Absenkung der zillmerungsfähigen Abschlusskosten ausgesprochen. Sie befürchtete – zurecht, wie sich zeigte - dass diese direkt in eine Absenkung der Vergütung für die Vermittler münden werden, die eine solche massive Einkommensminderung ganz überwiegend nicht vertragen könnten. „Viele von ihnen waren seither gezwungen, ihren Beruf aufzugeben, weil sie sich und ihre Familien nicht mehr länger von ihrer Arbeit versorgen können.“, schildert Mücke.
Nicht nur die schlichte Absenkung der Abschlussprovisionen waren zu verzeichnen, sondern darüber hinaus auch eine Verlängerung der Stornohaftungszeiten und eine Verlagerung von Einmal- zu Bestandsvergütungen. „Das Ganze geht einher mit ausgeweiteten Beratungs- und Dokumentationspflichten, insbesondere durch die IDD und einer immer weiter sinkenden Produktrentabilität infolge langjährig politisch erzeugter Niedrigzinsen.“
Fazit: Das LVRG von 2014 und die auf europäische Initiative eingeführte Vermittlerrichtlinie IDD sind ausreichend, um die Kosten im Griff und die Beratungsqualität hoch zu halten. Weitere Eingriffe in die Vermittlereinkommen lehnt die NAG ab und fordert vielmehr die Bundesregierung auf, die Tätigkeit unserer Kolleginnen und Kollegen im Vertrieb bei nächsten Gelegenheiten zu stärken, statt ihnen immer weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
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