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NAG ruft Versicherungsbeschäftigte zur Teilnahme an der Europawahl und Stärkung der Demokratie auf

Aichach, 05.06.2024 – Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat die anstehende Europawahl zum Anlass genommen, die Beschäftigten der Versicherungswirtschaft zur Wahrnehmung ihres Wahlrechts aufzufordern. „Die EU ist eine einzigartige Geschichte insbesondere von Frieden, der gemeinsamen Wahrnehmung von Interessen einstmals teils verfeindeter Länder und wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Die Wahl zum Europaparlament ist die größte länderübergreifende Wahl der Welt.“, führt Gaby Mücke, Vorsitzende der Neue Assekuranz Gewerkschaft aus. „Diese Errungenschaften sind alles andere als selbstverständlich, und Wahlen sind die Gelegenheit für die Menschen in der EU, diese Entwicklungen zu stärken, weiterzuentwickeln und direkten Einfluss auf die Politik der EU zu nehmen.“
Mit Blick auf das Erstarken rechter Parteien in Europa verweist Mücke zudem auf die Beschlusslage der NAG, nach der die AfD - wie jede andere rechtspopulistische Partei - keine Alternative für Wählerinnen und Wähler ist. „Wir von der NAG distanzieren uns von polarisierender und populistischer Rhetorik, die auf Spaltung und Ausgrenzung abzielt. Wir stehen für den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland. Mitbestimmung und Demokratie gehören für uns genauso zum Alltag wie Solidarität und Respekt vor Jedem!“, führt Mücke hierzu aus.
Auch mit Blick auf wichtige arbeitnehmerbezogene Inhalte wie Mitbestimmung und Teilhabe, die Integration von ausländischen Kolleginnen und Kollegen bis hin zu deren unverzichtbar wertvollen Beitrag zu unserer Wirtschaftsleistung, die Rolle und Möglichkeiten von Frauen und viele weitere Themen ruft die NAG die Beschäftigten der Versicherungsbranche zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni auf: „Wählen gehen ist der wichtige Beitrag zur Stärkung von Demokratie und Solidarität, deshalb bitten wir unsere Kolleginnen und Kollegen, sich an der Wahl zu beteiligen.“ schließt Mücke.

Hier findet man die PDF-Datei zu dieser Mitteilung.

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Wir trauern um Klaus Roth

Aichach, 10.04.2024 – Trauer Klaus RothTief bestürzt haben wir vom Tod unseres Kollegen erfahren. Klaus war ein Mann der ersten Stunde, der beim Aufbau unserer Gewerkschaft eine bedeutende Rolle spielte und uns mit seinem profunden Wissen in jeder Hinsicht unterstützte. Er war Mitglied in unserem Gewerkschaftsrat, in dem seine Unterstützung ebenfalls sehr geschätzt wurde.

Darüber hinaus besaß Klaus als langjähriger Gesamtbetriebsratsvorsitzender der DKV eine hohe Expertise in der Privaten Krankenversicherung, deren Erhalt ihm eine Herzensangelegenheit war. Er war Vorsitzender unseres Fachausschusses Private Krankenversicherung. Unter seiner Federführung wurden nicht nur qualifizierte Analysen über die Problematik im Gesundheitswesen erstellt, sondern schon vor Jahren Vorschläge für mögliche Lösungsansätze unterbreitet, die heute aus der Fachwelt zu hören sind.

Wir sind Klaus für seine hervorragende Mitarbeit sehr dankbar und stolz, dass er Mitglied unserer Gewerkschaft war.

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NAG spricht sich gegen eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze aus und fordert den Einstieg in eine kapitalgedeckte gesetzliche Krankenversicherung

Aichach, 14.06.2023 – Die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) hat sich sehr deutlich gegen die von SPD- und Grünenspitzenpolitikerinnen geforderte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ausgesprochen und die Politik aufgefordert, analog der Aktienrente auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Einstieg in eine Kapitaldeckung zu forcieren.

„Die jährlichen Milliardendefizite in den umlagefinanzierten gesetzlichen Sozialversicherungen sind bereits jetzt eine erhebliche Belastung der Steuerzahler.“, sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. Die Demographie und die Verteuerung der Gesundheitsleistungen würden, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, diesen Effekt in Zukunft noch weit ausgeprägter werden lassen. „Seit vielen Jahren schon beobachten wir den Trend, entweder die Beiträge zu erhöhen, die Leistungen zu kürzen oder dem Steuerzahler die Defizite aufzubürden oder eine Mischung dieser Komponenten“, führt die Gewerkschafterin weiter aus. In diese Richtung ziele nun auch der Vorstoß der SPD-Vorsitzenden Esken und der Grünen-Vorsitzenden Lang. Beitragserhöhungen zu Beginn des kommenden Jahres wären darüber hinaus sehr wahrscheinlich.

Vielmehr müsse man sich die Frage stellen, wo diese Entwicklung in 10 Jahren und darüber hinaus angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft und einem Rückgang der beitragspflichtigen Beschäftigten hinführen werde. „Ohne eine tiefgreifende Reform mit dem Ziel der Einführung einer Kapitaldeckung steht irgendwann die umlagefinanzierte gesetzliche Krankenversicherung vor dem Kollaps“, prognostiziert Mücke.

Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze würde nicht nur der kapitalgedeckten Privaten Krankenversicherung gezielt das Wasser abgraben und damit rund 70.000 Arbeitsplätze sinnlos gefährden, sondern in gleicher Weise auch die Anzahl der Leistungsempfänger erhöhen und die Arbeitgeber in höhere Lohnnebenkosten treiben“, zeigt die NAG Vorsitzende auf. „Diese Einführung der ideologisch motivierten Bürgerversicherung lehnen wir ab. Diesem Zeichen von Hilflosigkeit angesichts steigender Defizite setzen wir die Forderung entgegen, zu einer langfristigen Ausrichtung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen. Die Politik muss endlich den Mut aufbringen, statt kurzsichtiger Flickschusterei eine langfristig wirksame Reform anzuschieben!“

Hier findet man die PDF-Datei zu dieser Mitteilung.

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NAG fordert die Ausweitung angestellter Versicherungsvertriebe und positioniert sich zum Vorschlag der EU-Kommission zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) sowie möglichen Provisionsverboten

Aichach, 07.06.2023 – Die sich verdichtende Gemengelage aus nationalen Interessen zur Provisionsbeschränkung bis hin zum Verbot und EU-Initiativen mit ähnlicher Zielrichtung bestärkt die NAG in ihrer grundsätzlichen Haltung, dass sich die Vertriebe der Assekuranz weitgehend neu aufstellen müssen. Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft erinnert daran, dass in der abgelaufenen Legislaturperiode der heutige Bundeskanzler und seinerzeitige Finanzminister Olaf Scholz vehement für einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung warb – und scheiterte. „Die politischen Kräfte in Deutschland und Europa, die den Provisionsvertrieb am liebsten verbieten würden, haben noch lange nicht aufgegeben“, sagt die Gewerkschafterin.

Der Vorschlag der EU Kommission sieht einen Maßnahmenkatalog vor, der Kleinanleger/-innen und Verbraucher/-innen stärken, bessere und gerechtere Marktergebnisse fördern und letztlich die notwendigen Voraussetzungen für eine stärkere Beteiligung von Kleinanleger/-innen an den Kapitalmärkten schaffen soll. Geplant sind insbesondere Änderungen bzw. Neuregelungen in den Bereichen Offenlegung von Informationen, Marketingkommunikation, Anreize, Beratung und Eignungsbeurteilungen, Anforderungen an die Produktverwaltung und Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Zwar sei ein generelles Provisionsverbot zunächst nicht in der Richtlinie enthalten, was die NAG begrüße. Doch für Teilbereiche des Marktes könnte die vorgeschlagene Regelung sehr wohl relevant werden. Über das vorgesehene Provisionsverbot bei - in Deutschland weit verbreiteten - beratungsfreien „execution-only“-Geschäften könnte das ursprüngliche Ziel der EU-Kommission eines generellen Provisionsverbots zumindest zum Teil doch verwirklicht werden. Zudem soll das Gesetzespaket nach drei Jahren überprüft werden. Dann will die Kommission die Auswirkungen bewerten und gegebenenfalls nachschärfen – wobei auch das generelle Provisionsverbot nicht vom Tisch ist.

Die NAG tritt dafür ein, die Vertriebe in der deutschen Assekuranz neu aufzustellen: „Die demographische Entwicklung in nahezu allen Vertrieben, insbesondere den Ausschließlichkeitsvertrieben, wichtige Argumente wie die qualifizierte Beratung, Dokumentationsanforderungen, Steuerbarkeit und auch die Enthaftung bei fahrlässigem Fehlverhalten sprechen deutlich für eine Renaissance des Angestellten Außendienstes“, so Mücke. Es bedürfe insbesondere innovativer Vergütungsmodelle, der Festlegung von Arbeitszeitmodellen sowie Vergütung von Fortbildungsmaßnahmen. Zudem müsse das Berufsbild des angestellten Außendienstes für junge Leute deutlich attraktiver werden.

„Die Branche ist ausgesprochen erfolgreich in beharrungsorientierter Lobbyarbeit und der Verdrängung der unausweichlichen demographischen und leider vielfach auch strukturellen Probleme ihrer Vertriebsstrukturen“, schildert Mücke. Nur mit einer alsbald startenden Nachwuchsoffensive, die junge Menschen im Rahmen sicherer Angestelltenverhältnisse mit attraktiven Arbeits- und Einkommensbedingungen an die interessante und wichtige Aufgabe der Vermittlung von Versicherungsprodukten und der damit einhergehenden Kundenberatung heranführe, könne die überfällige Neuausrichtung gelingen.

„Das ist am Ende eine notwendige Weichenstellung für die gesamte Branche“, sagt Mücke. Wenn sich die Unternehmen nicht zeitgemäßer aufstellten, würden sie allen Beharrungskräften zum Trotz auf lange Sicht ihre Zukunft verspielen. Denn dauerhaft werden Eingriffe in die Provisionspolitik der Assekuranz nicht abgewehrt werden können. „Vielmehr muß man der Politik zuvorkommen und der Branche durch kluge Reformen Angriffsflächen nehmen!“, so Mücke. Letztlich stelle sich die Frage, ob der derzeitige Entwurf der Richtlinien-verordnung nicht bereits ein Schritt der Einführung eines Verbots durch die Hintertür und der nächste Schritt zur verpflichtenden Honorarberatung sei.

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NAG und DBV fordern den Arbeitgeberverband zu Tarifverhandlungen „Inflation und Energiegeld“ auf!

Aichach, 08.11.2022 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn unser Bündnis mit dem DBV erst wenige Wochen und die um unsere NAG-Kolleginnen und Kollegen erweiterte DBV-Tarifkommission gar erst wenige Tage alt ist: Gemächlich lassen wir es nicht angehen!

Das betrifft zum einen die branchenweite Umfrage zur Zukunft der Versicherungswirtschaft, zu der wir separat informieren. Zum anderen haben wir mit unserer Partnergewerkschaft DBV festgestellt, dass die Tarifanpassungen 2022 nicht ausreichen, um die drastisch gestiegene Inflation und Energiekosten auszugleichen. Tanken, Heizöl, Erdgas, Strom – wir alle werden hart von Preiserhöhungen auf ein Mehrfaches des Bisherigen getroffen. Auch der Blick auf den Kassenbon beim Einkauf und die Nebenkostenabrechnungen verheißt nichts Gutes.

Energiegeld

Vor diesem Hintergrund schafft die Bundesregierung die steuer- und sozialversicherungsfreie Energiepauschale, mit dem Arbeitgeber den in Bedrängnis geratenen Beschäftigten Erleichterung verschaffen können. Wie wir in diesen Tagen auf zahlreichen Betriebs- und Betriebsräteversammlungen oder entsprechenden Gremiensitzungen mitbekommen, zögern die einzelnen Arbeitgeber mit entsprechenden Zusagen und verweisen gerne auf die Tarifparteien. Die könnten auf den bis 2024 laufenden Gehaltstarifvertrag verweisen.

Ping-Pong also zu Lasten der Versicherungsbeschäftigten? Das darf es nicht geben! Aufgrund der bestehenden tariflichen Friedensplicht können wir derzeit nur an die Arbeitgeber appellieren, mit uns in entsprechende Verhandlungen zu treten, erzwingen können wir sie leider nicht.

Es muss aber jedem Arbeitgeber einzeln und dem Arbeitgeberverband insgesamt klar sein, dass eine Verweigerungshaltung und der Verweis auf Formalien nicht zielführend sein können und auch undankbar gegenüber den Belegschaften wäre. Die Versicherungswirtschaft fährt Gewinne ein, ist leistungsfähig und sollte nun ihre Beschäftigten in ihrer teils prekären Situation nicht im Regen stehen lassen! Deshalb haben wir den Arbeitgeberverband zu entsprechenden Tarifverhandlungen aufgefordert.

Unsere Bitte an alle Kolleginenn und Kollegen: Unterstützt uns bei diesen Verhandlungen und generell in der Startphase unseres weit reichenden Bündnisses mit dem DBV. Werdet Mitglied der NAG und zeigt damit, dass Ihr hinter unseren Forderungen steht!

Hier findet man die PDF-Datei zu dieser Mitteilung.

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