Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) spricht sich für Ausnahmeregelungen bei der geplanten Finanztransaktionssteuer für die Versicherungsbranche aus

Denn natürlich würden die Überschüsse der Versicherungen, ohnehin schon massiv beeinträchtigt durch die lang anhaltende Niedrigzinsphase, durch die FTS belastet. Über Jahrzehnte würden Millionen Bundesbürger auch überschaubare Beiträge in diese Altersversorgungen einzahlen, in der Hoffnung, dass sie von den Versicherern gut angelegt werden. Nörenberg verweist weiter darauf, dass die Kapitalanlage von Versicherern schon in weiten Teilen durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) reglementiert ist und sowohl die Aktuare als auch die Versicherungsaufsicht auf ein solides Finanzgebaren der Versicherungswirtschaft mehr als nur ein wachsames Auge haben.

Waltraud Baier, die Vorsitzende der NAG, unterstreicht, dass auch die Gewerkschaft ein Interesse an der Regulierung und Sanktionierung von Auswüchsen in der Finanzbranche hat: „Hochfrequenzhandel, Leerverkäufe und intransparente Finanzinstrumente haben ihre Mitschuld an den gegenwärtigen Kapitalmarktturbulenzen", führt sie aus. Daraus müsse gelernt werden, was auch eine Besteuerung solcher Geschäfte rechtfertige. „Aber ein Bundeswertpapier etwa mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einem Zinscoupon von deutlich unter zwei Prozent oder auch eine hoch gesicherte Unternehmensanleihe als langfristige Kapitalanlage ist kein Zockerpapier." Außerdem müssten die Kapitalanleger der Assekuranz auf Chancen und Risiken durch Käufe und Verkäufe reagieren können, ohne dass jedes Mal der Staat mitkassiert und so die Kundenrendite schmälert. Also setze sich die Gewerkschaft dafür ein, dass Finanztransaktionen der Versicherer insoweit von einer solchen Steuer ausgenommen sein müssen, wie sie sich auf die normale langfristige Kapitalanlage im Sinne der Kunden beziehen.

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