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"Schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland": NAG rügt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ihrer Tariffähigkeit und kündigt Gang zum EMGR an

Aichach, 22.11.2019 – Mit allergrößtem Unverständnis hat die Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, nach der ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt aus April 2015 nicht zugelassen wurde. Für diese Entscheidung benötigte das Bundesverfassungsgericht vier Jahre. Das LAG hatte auf Antrag der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nach nur vierjährigem Bestehen der NAG festgestellt, dass diese nicht groß und mächtig genug sei, um die vollen Rechte einer tariffähigen Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu können.

„Dies ist ein schwarzer Tag für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. „Auf der einen Seite gibt es das Grundrecht auf Gewerkschaftsgründung aus Art. 9 Absatz 3 GG, und wenn man das in Anspruch nimmt, kommt unmittelbar nach der Gründung ein „DGB-Monopolist" und entzieht einem dieses Recht mit Hilfe der Gerichte wieder", schildert Mücke.

Die NAG werde nun den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Straßburg gehen, dies sei so beschlossen worden, so Mücke. Artikel 11 der Europäischen Menschrechtskonvention würde die Gründung von Gewerkschaften ausdrücklich beinhalten. „Wenn man aber faktisch an einer Gründung gehindert wird, wird dieses Recht unterlaufen."

Mücke weiter: „Wenn diese Entscheidung am Ende bestehen bliebe, hieße das: Entweder man ist bereits bei der Gründung unmittelbar groß und tarifmächtig, oder man kann in Deutschland keine tariffähige Gewerkschaft mehr gründen!" so die Gewerkschafterin. Dabei wurden an die NAG Maßstäbe angelegt, die in der Versicherungswirtschaft auch von der Gewerkschaft ver.di mit einem Organisationsgrad von – nach eigener Aussage - unter 10 % bei weitem nicht erfüllt werden.

In diesem Zusammenhang sei besonders unverständlich, dass in der Karlsruher Entscheidung überhaupt nicht auf die Notwendigkeit einer Prognose für neugegründete Gewerkschaften eingegangen worden sei. „Wir sind mittlerweile in 50 Unternehmen der Branche vertreten, Tendenz weiter steigend. Darunter befinden sich alle relevanten großen Marktteilnehmer", so Mücke. Insoweit sei der Gang nach Straßburg aus Sicht der NAG auch einer über die reinen Interessen der NAG hinaus im Sinne der Gewerkschaftspluralität. Die Gewerkschaft ver.di sei daran erinnert, dass die Bekämpfung kleinerer und neuerer gewerkschaftlicher Wettbewerber durch so genannte Statusverfahren die Gewerkschaftsfreiheit infrage stellt.

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NAG spricht sich gegen CDA-Vorschlag für ein staatliches Standardprodukt in der Altersvorsorge aus und fordert Politik zur Entbürokratisierung von Riester auf

Aichach, den 08.11.2019 - Als weiteren Angriff auf die Tätigkeit der Versicherungsvermittler und die Assekuranz insgesamt sieht die NAG den Antrag der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) zur Stärkung privater Altersvorsorge für den CDU-Parteitag Ende November. Dieser sieht vor, alle Arbeitnehmer zu einer Vorsorge in einer aktienbasierten Anlage ohne Garantien in öffentlicher Trägerschaft zu verpflichten.

„Die einen wollen die Private Krankenvollversicherung abschaffen", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft mit Blick auf die Grünen, SPD und Linke sowie ver.di und den DGB. „Und die anderen wollen der Lebens- bzw. Rentenversicherung die Grundlage entziehen!" Eine Zwangsversicherung über versteuerte Nettolöhne bevormunde zudem die Beschäftigten.

Und während für die Sparanteile von Lebensversicherungen eine Defensive Anlage regulatorisch vorgegeben und diese von den Anbietern mit Risikokapital hinterlegt werden muss, soll nunmehr die Anlage in Aktienmärkten den Sparern das Heil bringen. „Damit würde die Zinspolitik der EZB staatlich organisiert auf eine neue Spitze getrieben", schildert Mücke. Denn während die privaten Lebensversicherer regulatorisch gezwungen sind, renditeschwach zu absoluten Niedrigzinsen große Teile in Staatsanleihen anzulegen, soll das über die „Staatslösung" umgangen werden. Bezeichnend in dieser Hinsicht Punkt 6 des CDA-Antrages. Dort steht: „Vorteile des Kapitalmarktes nutzen: Aktienbasierte Anlage ohne Garantieleistung um ausufernde Sicherungskosten zu vermeiden." Genau dies aber werde der Versicherungswirtschaft auferlegt, mit umfassenden Folgen für die Attraktivität der Produktes.

Die NAG kritisiert darüber hinaus ebenso wie der Vermittlerverband BVK, dass mit einem staatlich verordneten Standardprodukt die sozialpolitische Aufgabe der Versicherungsvermittler deutlich geschwächt wird. So sorgen dank der qualifizierten Vermittlungstätigkeit die meisten Deutschen für das Alter mit Lebens- und Rentenversicherungen sowie mit Riester-Produkten vor.

Im Gegenteil fordert die NAG die Politik auf, die vorhandenen Formen der privaten Altersversorgung attraktiver auszugestalten. Dazu gehört zuvorderst eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der staatlichen Riester-Förderung und eine Entlastung bei den Risikokapitalrestriktionen, die zu einer geringfügig renditeorientierteren Anlage der Versichertengelder nötig wäre.

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Ein Zombie namens Bürgerversicherung – NAG tritt für den Erhalt der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein

Gießen, den 30.09.2019 - Lange Zeit war es still geworden um die alte Forderung nach einer Bürgerversicherung, also die Abschaffung der Privaten Krankenversicherung. Aber am 23. September fand jetzt eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages statt, Thema: „Ein System für alle".
In einem gleichnamigen Antrag fordert die Fraktion der Linken, "Alle privat Krankenversicherten werden per Gesetz zu gesetzlich Versicherten." Gleichzeitig soll die Beihilfe für die Bundesbeamten abgeschafft werden. Die Altersrückstellungen sollen an den Gesundheitsfonds überwiesen, also zur Deckung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung genutzt werden.

Bereits im August hatte Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion, in einem Gastbeitrag in der "Versicherungswirtschaft heute" einige widersprüchliche Begründungen für den Antrag geliefert. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus könnten die PKV-Unternehmen keine ausreichenden Rücklagen bilden. Dem tritt die Neue Assekuranz Gewerkschaft entgegen: "Offensichtlich ist das Ziel, an die etwa 233 Milliarden Euro heran zu kommen, die die PKV-Versicherten für ihr Alter angespart haben.", sagt Gaby Mücke, Vorsitzende der Gewerkschaft. "Die PKV ist unverändert absolut zukunftsfähig. Hätte Herr Weinberg mal in die Bilanzen geschaut, wüsste er, dass in Wahrheit die Alterungsrückstellungen weiter wachsen!"

Die politische Formel der Bürgerversicherungsbefürworter, nach der für Beschäftigte der PKV sozialverträgliche Übergänge in die GKV geschaffen werden, sei längst als Chimäre enttarnt. „Seit Jahren ist bekannt, dass es diesen Mehrbedarf in der GKV nicht gibt. Aber immerhin, man gönnt unseren Kolleginnen und Kollegen vor der Arbeitslosigkeit noch eine Umschulung.", empört sich Mücke. Die NAG sei die Gewerkschaft, die sich seit ihrer Gründung konsequent für den Erhalt der Arbeitsplätze in der privaten Krankenversicherung einsetzt. Zudem stellte sich in der Anhörung heraus, dass die Linke mit ihrem Plan ganz alleine dasteht. Nicht einmal von den Verbänden der GKV gab es Unterstützung.

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NAG kritisiert ver.di - Zusammenlegung der Fachbereiche

Gießen, den 25.09.2019 - Mit deutlicher Kritik hat sich die NAG zur vorgesehenen Zusammenlegung der Fachbereiche in ver.di geäußert. „Künftig werden die Versicherungsbeschäftigten bei ver.di gemeinsam etwa mit Müllwerkern,  Medienberufen, Kunst, Telekommunikation und Datenverarbeitung geführt", erklärt Gaby Mücke, Vorsitzende der Versicherungsgewerkschaft. Vier Fachbereiche werden nun zusammengelegt. „Das ist das Ende der Branchenorientierung bei ver.di und eine fatale Entwicklung für die Beschäftigten der Assekuranz!"

Die NAG hatte sich 2010 aus den Reihen enttäuschter ver.di-Mitglieder gebildet, nachdem diese sich immer weiter aus der Branche und den Betrieben zurückgezogen hatte. Ursächlich für den ver.di-Rückzug war der galoppierende Mitgliederverlust bei der „Gewerkschaft der 1000 Berufe". „Der Finanzdienstleistungbereich ist schon heute nur noch ein Anhängsel einer am öffentlichen Dienst ausgerichteten Gewerkschaftspolitik.", sagt Mücke. Künftig werde dieser dann noch innerhalb des neuen Fachbereichs von den Ver- und Entsorgern dominiert. Innerhalb des neuen Fachbereichs gebe es so gut wie keine fachlichen Schnittmengen. „Das ver.di Gründungsstatut aus dem Jahre 2001 verglichen mit dieser Entwicklung ist eine einzige Enttäuschung.", moniert Mücke.

"Diese Entwicklung hat sich seither immer weiter fortgesetzt und findet in der jetzigen Entscheidung einen bedauernswerten Höhepunkt.", führt Mücke aus. Im Versicherungsbereich sei ver.di bei der Gründung mit etwa je 24.000 Mitgliedern aus den Quellgewerkschaften DAG und hbv gestartet, mittlerweile zähle man in ver.di nur noch etwas mehr als ein Drittel davon, viele davon schon nicht mehr im aktiven Berufsleben tätig. In vielen Betrieben werde ver.di außerhalb von Tarifverhandlungen mit unattraktiven Abschlüssen überhaupt nicht mehr wahrgenommen.

Die NAG sieht sich erneut mit ihrer Abspaltung bestätigt. Sie profitiere mit Wachstum von dieser Entwicklung und rechnet damit, dass sich nun weitere von ver.di enttäuschte Kolleginnen und Kollegen der Spezialgewerkschaft zuwenden werden. „Wir reichen all denjenigen, die Interesse an branchenbezogener Gewerkschaftsarbeit haben, die Hand!", sagt Mücke.

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Das Manager Magazin greift Kreuzzug von ver.di gegen die NAG auf

Gießen, den 30.08.2019 - In seiner aktuellen Ausgabe widmet sich das renommierte Manager Magazin der ausgesprochen unrühmlichen Rolle der Gewerkschaft ver.di im Kampf gegen den kleineren Wettbewerber NAG (Ausgabe 09/2019, S.97, „Machtbesessen").

Unter anderem heißt es dort: „...Unter Mitgliederschwund leidend, verfolgt Verdi eine knüppelharte Linie: Wo immer es geht, bekämpft man Spartenkonkurrenten – auch gerichtlich..." und weiter: „..Gestritten wird um die Kernfrage: Wie mächtig muss eine Gewerkschaft sein, damit sie als Tarifpartner agieren und bei Betriebs- und Aufsichtsratswahlen antreten kann? Bei Ergo in Hamburg rangiert die NAG vor Verdi – ist dort also mächtiger. Im Mutterkonzern Munich Re ist sie mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten...".

Richtigerweise wird ausgeführt: "... 2015 verweigerten Richter der NAG die Tariffähigkeit und entzogen ihr somit die Geschäftsgrundlage. Die NAG sieht Grundrechte verletzt und klagt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sollte sie verlieren, geht es wohl vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dann würde der deutsche Mächtigkeitsbegriff überprüft." Das Manager Magazin kommt zu dem Schluss: „...Seit dem Arbeitsgerichtsurteil liefern sich NAG und Verdi eine Schlammschlacht. Mal fechten Verdi-Advokaten Betriebsratswahlen an, bei der eine NAG-Liste antrat, mal lehnen Wahlvorstände NAG-Vorschläge aus formalen Gründen ab. Die Folge: Die NAG kann sich nicht weiterentwickeln..."

Gaby Mücke, Vorstandsvorsitzende der NAG, begrüßt die Berichterstattung. „Ich würde mich freuen, wenn die sehr unrühmliche Rolle von ver.di, die Mitgliedsgelder in erheblichem Umfang einsetzt, um der NAG mit Hilfe von Gerichten das Grundrecht auf gewerkschaftlicher Gründungsfreiheit zu entziehen, in den Unternehmen der Branche unverfälscht wahrgenommen wird.", sagt die Gewerkschafterin. Die Wachstumsstory der NAG, die mittlerweile in rund 50 Unternehmen der Versicherungswirtschaft mit Mitgliedern vertreten ist, sei ebenso ungebrochen wie die Absicht, für die Durchsetzung des Grundrechts nötigenfalls bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

„Wir von der NAG sehen das ganz klar so: Es kann nicht sein, dass es ein im Grundgesetz verankertes Gründungsrecht für neue Gewerkschaften gibt, das von ver.di dadurch außer Kraft gesetzt werden kann, dass der NAG nach nicht einmal fünfjährigem Bestehen mit Hilfe der Arbeitsgerichte aufgrund vermeintlich fehlender Größe der Zugang zum Tarifgeschehen dauerhaft verwehrt wird.", fasst Mücke zusammen.

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