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Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) kritisiert LAG-Entscheidung zu ihrer Tariffähigkeit und mahnt das Grundrecht auf freie Gewerkschaftsgründung an

Nachdem das Landesarbeitsgericht Frankfurt auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die Tariffähigkeit der NAG “derzeit aufgrund fehlender Mächtigkeit“ abschlägig urteilte, stellt sich die NAG auf eine weitere rechtliche Auseinandersetzung ein. Ihrer Überzeugung nach hält diese Entscheidung weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stand.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier, erklärt, man wolle die Entscheidungsbegründung abwarten und sehr genau prüfen, welche juristischen Schritte möglich seien. Diese werde man vollumfänglich ausschöpfen.  “Wir sind eine junge Gewerkschaft mit einer sehr erfolgreichen Entwicklung und einem klar geschärften Branchenprofil“, führt Baier aus. Es könne nicht hingenommen werden, dass nach gerade einmal zwei Jahren kontinuierlichen Aufbaus der NAG der Zugang zum Tarifgeschehen vorerst gerichtlich abgeschnitten werde.

Würde diese Entscheidung rechtskräftig werden, bedeutete dies, dass eine Gewerkschaft innerhalb von gut zwei Jahren ihre Durchsetzungsfähigkeit beweisen muss, wohingegen bspw. die größte Dienstleistungsgewerkschaft der Welt ver.di seit gut zwei Jahren vergeblich versucht, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Zudem sei dieses Statusverfahren das bundesweit Erste, das dem durch den Gesetzgeber vorgenommene Verkürzung des Instanzenzuges unterworfen ist. Die NAG ist der Auffassung, dass dies eine weitere unzulässige Einschränkung ihres Grundrechts auf Koalitionsbildung darstellt.

Gegenstand der Erörterungen beim LAG Frankfurt war u.a., dass der Antrag von ver.di auf Feststellung der Nichttariffähigkeit der NAG rechtsmissbräuchlich sei. Ver.di habe wiederholt in zahlreichen Erklärungen gegenüber Beschäftigten, Arbeitgebern und Mitgliedern vor einem Eintritt in die NAG und vor Verhandlungen mit der NAG gewarnt. Ver.di missbrauche das gerichtliche Statusverfahren mit dem Versuch, eine unliebsame Konkurrentin loszuwerden.  Dass sie die NAG ausgesprochen ernst nehme, beweise eine rechtswidrige Aktivität ihres Bereiches Finanzdienstleistungen: Dort sicherte man sich die Web-Domain www.neueassekuranzgewerkschaft.de und leitete Interessenten an der NAG direkt auf die eigene Homepage um. Erst kurz vor dem Termin hatte sich zudem herausgestellt, dass ver.di trotz gegenteiliger Zusagen die Web-Domain nicht gelöscht hatte. Insoweit sind unabhängig vom Frankfurter Verfahren weitere juristische Schritte geplant.

Ver.di nutzt das Verfahren offensichtlich darüber hinaus, um auch bei ihr selbst streng vertraulich gehaltene Informationen von der erfolgreichen Konkurrentin NAG herauszubekommen. “Es ist offensichtlich, dass es ver.di darum geht, die Mitgliederstärke der NAG und ihre Finanzlage zu erfahren, um daraus im Wettbewerb Vorteile zu ziehen“, sagt Baier. Die NAG halte an ihrem Weg des dynamischen Wachstums und der konsequenten Interessenvertretung für die Versicherungsangestellten fest. Ungeachtet des Monopolanspruchs von ver.di.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06 41 - 350 99 794 sowie der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.

Die PDF-Version dieser Presseerklärung finden Sie hier.

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Presseerklärung: Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) warnt Nahles-Ministerium vor falschem Weg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Die von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) entwickelte Idee, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften über tarifliche Rahmenvereinbarungen einen sechsten Weg in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu eröffnen, erfüllt uns als Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) mit großer Sorge.

In einem Gespräch mit Experten aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) konnte eine NAG-Delegation um Vorstandsmitglied Joachim Liesenfeld Ende März gewichtige Bedenken vorbringen. Insbesondere befürchtet die NAG eine massive Gefährdung der Arbeitsplätze in der Versicherungswirtschaft, wenn deren Expertise völlig außer Acht gelassen und das bestehende funktionierende System in Gefahr gebracht wird.

"Die geplante Beschränkung der Durchführungswege auf Pensionskassen und Pensionsfonds würde zu einem Erdrutsch bei den Geschäftsmöglichkeiten der Lebensversicherer im bAV-Bereich und zu massiven Einkommensverlusten unsere Vertriebskolleginnen und -kollegen führen", erklärt Liesenfeld. "Die Folge wären Arbeitsplatzverluste in großem Umfang in den Verwaltungen." Sogar wirtschaftliche Schieflagen einzelner Lebensversicherer schließt die NAG für den Fall der Umsetzung der derzeitigen Planungen nicht aus.

"Mit der vorgesehenen Umstellung einer Versorgungs- auf eine Beitragszusage würden die Arbeitgeber von der Politik aus der Verantwortung gelassen", führt Liesenfeld weiter aus. "Die Folge wäre ein Betreiben der bAV nach Kassenlage." In der Folge hält die NAG gesamtwirtschaftlich ein sinkendes Altersversorgungsniveau für möglich. Sie spricht sich dafür aus, das bestehende System der betrieblichen Altersversorgung unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft und der im Vertrieb tätigen Kolleginnen und Kollegen weiterzuentwickeln. Die konkreten Vorschläge aus der Versicherungswirtschaft liegen bei Ministerin Nahles auf dem Tisch und selbstverständlich bleibt die NAG in die weiteren Dialoge mit dem BMAS zum Thema eingebunden. "Wir werden weiterhin unsere volle Energie und Kompetenz einbringen, damit die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen in der Assekuranz zur Geltung kommen", erklärt Liesenfeld. "Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen."

Für Rückfragen steht Ihnen Joachim Liesenfeld unter der Rufnummer 0641 – 350 99 277 zur Verfügung.

Die PDF-Version dieser Presseerklärung finden Sie hier.

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Regionalverband Süd lädt zum Austausch ein!

Am 08. April 2015 um 18.00 Uhr kommen in München Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen mit den Gewerkschaftsratsmitgliedern Gaby Mücke (Vorsitzende des Betriebsrats des ERGO Verwaltungsstandorts München) und Marco Nörenberg (Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der ERGO Versicherungsgruppe AG) zusammen. Abseits fester Tagesordnungen oder Gremien soll so die Gelegenheit zu einem zwanglosen Treffen und Gedankenaustausch rund um die Themen der Versicherungswirtschaft und die Entwicklung der NAG gegeben werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Regionalverband Mitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Jürgen Stachan ist plötzlich und unerwartet verstorben

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

tief bestürzt müssen wir Ihnen mitteilen, dass unser Gewerkschaftssekretär

Jürgen Stachan

am 04.03.2015 im Alter von 50 Jahren plötzlich und unerwartet verstorben ist.

Wir verlieren mit Jürgen Stachan einen Kollegen und viele auch einen Freund,
der sich mit viel Engagement für die Entwicklung der NAG und
das Wohl der Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat.

Durch seine hohe Fachkompetenz und sein immer offenes Ohr
hat er sich darüber hinaus viel Anerkennung und Respekt erworben.

Sein Tod ist für die NAG als Gewerkschaft,
aber vor allem auch für uns als Kollegen und Freunde, ein großer Verlust.

Tief betroffen nehmen wir Abschied von Jürgen Stachan und werden ihn in guter Erinnerung behalten.

Unser ganzes Mitgefühl gilt seiner Familie.

 

 

Juergen Stachan

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Regionalverband Mitte lädt zum Austausch ein!

Am 11. März 2015 um 18.30 Uhr kommen in Köln Mitglieder und interessierte Kolleginnen und Kollegen mit den Gewerkschaftsrats- bzw. Vorstandsmitgliedern Sabine Beeker (Hallesche) und Joachim Liesenfeld (Europa) zusammen. Abseits fester Tagesordnungen oder Gremien soll so die Gelegenheit zu einem zwanglosen Treffen und Gedankenaustausch rund um die Themen der Versicherungswirtschaft und die Entwicklung der NAG gegeben werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unseren Regionalverband Mitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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