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NAG sagt „Nein!“ zum gläsernen Mitarbeiter!

Die Regierungskoalition hat die für den 01.02.2013 geplante Abstimmung des Bundestages über den Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (BT-Drs. 17/4230) von der Tagesordnung genommen und weitere Gespräche mit allen Beteiligten angekündigt. Und das ist auch richtig so!

Über 100.000 Unterzeichner hatten mit ihrer Unterschrift unter eine Petition ihre berechtigte Kritik gegen das Gesetzesvorhaben zum Ausdruck gebracht. Auch viel NAG-Mitglieder haben das getan.

Das Arbeiten im Innen- und Außendienst in der Versicherungsbranche ist durch den Einsatz von Datenverarbeitungstechnik geprägt. Viele unserer Mitglieder üben in ihrer Eigenschaft als Betriebsräte die Mitbestimmungsrechte im Sinne der Kolleginnen und Kollegen hierbei ständig aus.

Wir lehnen den vorgelegten Änderungsentwurf als Eingriff in die Grundrechte der Beschäftigten ab. Beschäftigte dürfen im Betrieb keinen Datenschutz zweiter Klasse erhalten, um wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber damit zu dienen.

  • Die Erweiterung des Arbeitsvertrages zur Rechtsgrundlage der Datennutzung, um „die gegenüber dem Beschäftigten bestehenden Rechte des Arbeitgebers einschließlich der Leistungs- und Verhaltenskontrolle wahrzunehmen“(§32 g) ist ein Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen, deren Rechte hierzu noch nicht einmal gestärkt werden.

    Mit dieser Formulierung wird dem Arbeitgeber ein weites, nicht spezifiziertes Nutzungsrecht für Beschäftigtendaten eröffnet und der Beschäftigte gibt sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung am Betriebseingang ab.

  • Im Sinne von „gleichzeitig werden den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben.“ (Vorblatt B des Gesetzentwurfes), werden mit den §§ 32 d und e die Möglichkeiten der Überwachung der Beschäftigten bei Strafverdacht oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitgeber als Betriebspolizei grundsätzlich für rechtmäßig erklärt. Das Verbot einer Verwertung von Daten außerhalb der angestrebten Zweckbestimmung fehlt.

  • Dieser Gesetzentwurf schützt die Beschäftigten vor unrechtmäßiger Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten dadurch, dass die Rechtmäßigkeit durch dieses Gesetz hergestellt werden soll. Jeder einigermaßen sachkundige Arbeitgeber wird in die Lage versetzt, Datenschutzskandale „ordnungsgemäß“ zu vermeiden.

  • Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung wird mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag aufgegeben.

Für die von der Regierungskoalition angekündigten Gespräche mit den Betroffenen, haben wir den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Rainer Brüderle unsere Gesprächsbereitschaft zum Ausdruck gebracht.

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Weihnachtsgrüße

Wir

wünschen Euch

ein frohes Weihnachts-

fest, ein paar Tage

Gemütlichkeit mit viel Zeit

zum Ausruhen und Genießen,

zum Kräfte sammlen

für ein neues Jahr. Ein

Jahr ohne Seelenschmerzen und

ohne Kopfweh, ein Jahr ohne Sorgen,

mit soviel Erfolg, wie man braucht,

um zufrieden zu sein, und nur soviel,

Stress, wie Ihr vertragt, um gesund zu bleiben,

mit so wenig Ärger wie möglich und

soviel Freude wie möglich, um 365 Tage lang rundum

glücklich zu sein. Diesen Weihnachtsbaum der guten

Wünsche überreiche wir Ihnen mit vielen herzlichen Grüßen

Ihre NAG

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Bericht über die NAG-Aktionen am 28. November 2012 und 4. Dezember 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

innerhalb von einer Woche ist es uns gelungen, rund 1.300 Kollegen dazu zu bewegen, ein deutliches Zeichen zu setzen:

  • gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes
  • für soziale Schutzregelungen
  • für eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik
  • gegen vertriebsschädigende Planungen
  • für die Ausbildung und Übernahme junger Menschen

Rund 1.300 Kolleginnen und Kollegen sind  am 28.11. und 4.12. unserem Aufruf gefolgt und auf die Straße gegangen. Darauf sind wir stolz als NAG, denn innerhalb eines so kurzen Zeitraumes so viele Kolleginnen und Kollegen zu mobilisieren, bedarf schon einiges an Aufwand und zeugt von der Organisationsfähigkeit der NAG. Stolz sind wir aber insbesondere auch auf jedes einzelne Mitglied, das sich am 28.11. und/oder  4.12. in unsere Aktion(en) eingebracht hat.

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600 ERGO Beschäftigte demonstrieren am 4.12.2012 in München

Stand up and fight . . .  600 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf der NAG und demonstrierten am 4.12. in München für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze. Lautstark setzen sie ein deutliches Zeichen gegen den beabsichtigten personellen Kahlschlag des ERGO-Vorstandes und für eine wachstumsorientierte Unternehmenspolitik!

 Lesen Sie hier die Presseerklärung

Weiter Bilder finden Sie auf Facebook

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Kämpfersiche Mitttagspause ERGO Hamburg 28.11.2012

Rund 700 Kolleginnen und Kollegen folgten dem Aufruf der NAG und demonstrierten für den Erhalt ihrer Arbeitsplätze und gegen den beabsichtgten personellen Kahlschlag des ERGO Vorstandes.

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